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Kennzahlen der Station Stresemannstraße

Beurteilung an EU-weit gültigen Grenzwerten der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV).

Jahr 2023

NO2 (1,5 m)NO2 (4,0 m)NO2 (1,5 m)NO2 (4,0 m)Feinstaub PM10Feinstaub PM10
JMJM1-h-M1-h-MJMTM
Grenzwert:

40 µg/m³

40 µg/m³

200 µg/m³

200 µg/m³

40 µg/m³

50 µg/m³

Erlaubte Anzahl an
Überschreitungen
pro Jahr:

0

0

18

18

0

35

Einheit:

[µg/m³]

[µg/m³]

[Anzahl]

[Anzahl]

[µg/m³]

[Anzahl]

Ermittelte Werte:333000171
Maximalwerte:13713555
Beurteilung:Grenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehalten

A

Angabe der Maximalwerte in µg/m³ nur zur Information.

Abkürzungen:
JM = Jahresmittelwert
TM = Tagesmittelwert
1-h-M = 1-Stunden-Mittelwert