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Kennzahlen der Station Flughafen

Beurteilung an EU-weit gültigen Grenzwerten der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV).

Jahr 2023

NO2NO2Feinstaub PM10Feinstaub PM10
Feinstaub PM2,5
COO3
JM1-h-MJMTM

JM

max. 8-h-Mmax. 8-h-M/d
Grenzwert:

40 µg/m³

200 µg/m³

40 µg/m³

50 µg/m³

25 µg/m3

10,0 mg/m³

120 µg/m³

Erlaubte Anzahl an
Überschreitungen
pro Jahr:

0

18

0

35

0

0

25 (Zielwert, Mittel über drei Jahre)

Einheit:

[µg/m³]

[Anzahl]

[µg/m³]

[Anzahl]

[µg/m³]

[Anzahl]

[Anzahl]

Ermittelte Werte:140121

8

04
Maximalwerte:69510,81129
Beurteilung:Grenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehalten

Grenzwert eingehalten

Grenzwert eingehaltenZielwert über drei Jahre eingehalten

Angabe der Maximalwerte in µg/m³bzw. mg/m³ nur zur Information.

Abkürzungen:
JM = Jahresmittelwert
TM = Tagesmittelwert
1-h-M = 1-Stunden-Mittelwert
max. 8-h-M = maximaler 8-Stunden-Mittelwert
max. 8-h-M/d = maximaler 8-Stunden-Mittelwert pro Tag