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Kennzahlen der Station Habichtstraße

Beurteilung an EU-weit gültigen Grenzwerten der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV).

Jahr 2023

NO2 (1,5 m)NO2 (4,0 m)NO2 (1,5 m)NO2 (4,0 m)Feinstaub PM10Feinstaub PM10Feinstaub PM2,5CO
JMJM1-h-M1-h-MJMTMJMmax. 8-h-M
Grenzwert:

40 µg/m³

40 µg/m³

200 µg/m³

200 µg/m³

40 µg/m³

50 µg/m³

25 µg/m³

10,0 mg/m³

Erlaubte Anzahl an
Überschreitungen
pro Jahr:

0

0

18

18

0

35

0

0

Einheit:

[µg/m³]

[µg/m³]

[Anzahl]

[Anzahl]

[µg/m³]

[Anzahl]

[µg/m³]

[Anzahl]

Ermittelte Werte:363300161100
Maximalwerte:117114611,10
Beurteilung:Grenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehaltenGrenzwert eingehalten

Angabe der Maximalwerte in µg/m³bzw. mg/m³ nur zur Information.

Abkürzungen:
JM = Jahresmittelwert
TM = Tagesmittelwert
1-h-M = 1-Stunden-Mittelwert
max. 8-h-M = maximaler 8-Stunden-Mittelwert

*) ungenügende Anzahl an Messwerten, Angabe nur zur Information.